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Sachkundenachweis für die Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister


Sachkundeprüfung Geprüfte/r Versicherungsfachfrau/-mann IHK

Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19.12.2006 (BGBI. I S. 3232) und die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung vom 15.05.2007, geändert am 19.12.2008 (BGBI. I S. 2969), regeln die Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler und -berater. Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als Versicherungsvermittler oder -berater tätig werden möchte, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Betreffende die notwendige Sachkunde nachweist. Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.

Die besondere Sachkunde des Vermittlers ist grundsätzlich mit einem Abschluss als "Versicherungsfachmann/frau IHK" (entspricht: "Versicherungsfachmann/frau BWV") nachzuweisen.

Für das Land Brandenburg wird die Sachkundeprüfung zentral durch die IHK Cottbus, bei zu geringer Teilnehmerzahl auch durch die IHK Berlin (Frau Karin Rabe Tel. 030-31510 670)
IHK Cottbus: Regina Altmann
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Tel.: 0355 365-135
Fax: 0355 365-26135
E-Mail: altmann@cottbus.ihk.de

Um Anmeldung wird gebeten.

Die Ausnahmetatbestände und gleichwertige Qualifizierungen, die eine Sachkundeprüfung erübrigen, finden Sie im entsprechenden Merkblatt.

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Fax: 0335 5621-1491
s.lehmann@ihk-ostbrandenburg.de
Raum: 2. A 28
Veröffentlicht: Januar 2012
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