Formulare zur Aufnahme und Löschung in das Versicherungsvermittlerregister
Wichtige Hinweise:
Die Unterlagen - polizeiliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister - für die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit sind "zur Vorlage bei einer Behörde" zu beantragen.
Gewerbetreibende, die eine Erlaubnis nach § 34c GewO besitzen, die nicht älter als drei Monate ist, reichen als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit lediglich die Erlaubnis nach § 34c GewO in Kopie ein.
Produktakzessorische Vermittler, die als "Untervermittler" tätig sind, können in der Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009 die Erlaubnisbefreiung erst erhalten und registriert werden, wenn der "Obervermittler" Inhaber einer Erlaubnis ist.
Hier finden Sie die Checklisten und notwendigen Formulare zur Aufnahme in das Versicherungsvermittlerregister:
Checkliste zur Erlaubnis einer natürlichen Person gem. § 34 d/e GewO
Checkliste zur Erlaubnis einer juristischen Person gem. § 34 d/e GewO
Checkliste zur Erlaubnisbefreiung gem. § 34 d/e GewO
Erlaubnisantrag gem. § 34 d GewO
Erlaubnisantrag gem. § 34 e GewO
Allgemeine Hinweise zum Antrag nach § 34 d und 11 a GewO
Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung nach § 34 d GewO
Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung nach § 34 e GewO
Nachweis vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen nach § 34 d GewO
Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung
Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11 a GewO
Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
Erklärung über den Verzicht/Löschung auf die Erlaubnis nach § 34d Abs.1 und e GewO
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