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Formulare zur Aufnahme und Löschung in das Versicherungsvermittlerregister


Wichtige Hinweise:

Die Unterlagen - polizeiliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister - für die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit sind "zur Vorlage bei einer Behörde" zu beantragen.

Gewerbetreibende, die eine Erlaubnis nach § 34c GewO besitzen, die nicht älter als drei Monate ist, reichen als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit lediglich die Erlaubnis nach § 34c GewO in Kopie ein.

Produktakzessorische Vermittler, die als "Untervermittler" tätig sind, können in der Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009 die Erlaubnisbefreiung erst erhalten und registriert werden, wenn der "Obervermittler" Inhaber einer Erlaubnis ist.

Hier finden Sie die Checklisten und notwendigen Formulare zur Aufnahme in das Versicherungsvermittlerregister:

Checkliste zur Erlaubnis einer natürlichen Person gem. § 34 d/e GewO

Checkliste zur Erlaubnis einer juristischen Person gem. § 34 d/e GewO

Checkliste zur Erlaubnisbefreiung gem. § 34 d/e GewO

Erlaubnisantrag gem. § 34 d GewO 

Erlaubnisantrag gem. § 34 e GewO

Allgemeine Hinweise zum Antrag nach § 34 d und 11 a GewO

Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung nach § 34 d GewO

Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung nach § 34 e GewO

Nachweis vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen nach § 34 d GewO

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11 a GewO

Mitteilung über die Änderung der Registerdaten

Erklärung über den Verzicht/Löschung auf die Erlaubnis nach § 34d Abs.1 und e GewO

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Sylvia Lehmann
Referentin Starthilfe und Unternehmensförderung
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Raum: 2. A 28
Veröffentlicht: Dezember 2011
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