Entwurf eines einheitlichen Arbeitsvertragsgesetzbuchs
Seit einigen Jahren wird in Deutschland eine kontroverse Debatte über eine moderne Regulierung des Arbeitsmarktes und speziell des Arbeitsrechts geführt. Insbesondere das Arbeitsvertragsrecht gilt als schwer vermittelbar, widersprüchlich und undurchschaubar. Dabei könnte die von allen Seiten beklagte Intransparenz des Arbeitsrechts und die Unkalkulierbarkeit von arbeitsrechtlichen Verfahren durch eine einheitliche Kodifizierung erheblich gemindert werden. Dennoch sind bislang alle Versuche einer Vereinheitlichung gescheitert.
Bei einer DIHK-Umfrage, die Anfang 2006 veröffentlicht wurde, sind Unternehmen danach gefragt worden, welche rechtlichen Vorschriften ihr Unternehmen am stärksten belasten. Das am häufigsten genannte Rechtsgebiet war – noch vor dem Steuerrecht – das Arbeitsrecht. Auf die Frage: „Halten Sie die Zusammenführung arbeitsrechtlicher Regelungen in einem einheitlichen Arbeitsvertragsgesetzbuch für sinnvoll?“ befürworteten 97 % (!) eine Zusammenführung, davon 70 % mit der Forderung, dass das nur dann sinnvoll sei, wenn dies gleichzeitig zur Deregulierung führe. Insofern besteht ein dringender Bedarf an einem einheitlichen, vereinfachten, transparenten und verständlichen Arbeitsgesetzbuch.
Die Bertelsmann Stiftung hat Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Ulrich Preis (beide Universität zu Köln) beauftragt, einen Gutachterentwurf für eine Kodifizierung des Arbeitsvertragsrechts zu erarbeiten. Nachdem zunächt intern daran gearbeitet wurde, ist Anfang 2007 der erste öffentliche Entwurf zum Arbeitsvertragsgesetz zur Verfügung gestellt worden. Die Bertelsmann-Stiftung hat auf der Seite www.arbvg.de ein Internet-Diskussionsforum eingerichtet, um die breite Beteiligung aller Gruppen und Kreise sicherzustellen. Dort soll einerseits der Entwurf diskutiert und andererseits auch Alternativformulierungen eingebracht werden.
Unter Einbeziehung von Anregungen und kritischen Anmerkungen wurde der Entwurf dann weiterentwickelt, um zu einem Gesetz zu gelangen, welches die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern angemessen berücksichtigt und eine gewinnbringende Situation für alle Beteiligten sicherstellt. Die letzte Fassung vom Oktober 2007 finden Sie hier als PDF-Dokument (103 S.)







