IHK Ostbrandenburg
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Wer hat die CE-Zeichen anzubringen


Das CE-Zeichen kann nur von

  • den Herstellern oder
  • den in der EU niedergelassenen bevollmächtigten Händlern, Importeure, usw.

auf ein Produkt aufgebracht werden.

Die CE-Kennzeichnung beruht auf dem Prinzip der Selbstzertifizierung und der Einhaltung von Normen und Richtlinien.

Ihr Ansprechpartner:

Guido Noack
Guido Noack
Referent International, EEN (EU-Förderprogramme/Innovation)
Tel.: 0335 5621-1441
Fax: 0335 5621-1493
noack@ihk-ostbrandenburg.de
Raum: 2. B 06
Veröffentlicht: Mai 2010
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