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CE-Kennzeichnung (allgemein)


Seit dem 1. Januar 1990 taucht in zunehmenden Maße die CE-Kennzeichnung für technische Produkte auf.
Die Buchstaben CE stehen für `Communaute(s) Europeenne(s)

Seit dem 17.05.1985 wird nach einem so genannten neuen Harmonisierungskonzept mit 4 wichtigen Grundprinzipien verfahren:
 
  • Die harmonisierten Rechtsvorschriften der in Verkehr zu bringenden Produkte beschränken sich lediglich auf grundlegende Anforderungen.
  • Die Europäischen Normenorganisationen CEN, CENELEC und ETSI übernehmen die Aufgabe, die grundlegenden Anforderungen durch technische Spezifikationen (harmonisierte Normen) zu konkretisieren.
  • Die Anwendung dieser Spezifikationen ist keine Verpflichtung für den Hersteller oder Inverkehrbringer.
  • Werden die technischen Spezifikationen, die harmonisierten Normen, angewandt, so besteht die begründete Vermutung, daß die grundlegenden Anforderungen der jeweiligen Harmonisierungsrichtlinie erfüllt ist.

 

Ein Leitfaden (126 S.) (550 KB)  wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2000 veröffentlicht.

Der Hersteller kann zwar von harmonisierten Normen abweichen, ihn trifft dann aber die Beweislast, daß die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie dennoch eingehalten sind.

Ihr Ansprechpartner:

Guido Noack
Guido Noack
Referent International, EEN (EU-Förderprogramme/Innovation)
Tel.: 0335 5621-1441
Fax: 0335 5621-1493
noack@ihk-ostbrandenburg.de
Raum: 2. B 06
Veröffentlicht: September 2010
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