Produktsicherheitsrichtlinie - Umsetzung
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (PDF; 383 KB), das die bisherigen getrennten Gesetze ablöst und am 01.04.2004 in Kraft getreten ist.
Die Landesregierung ist verpflichtet, die europäische Produktsicherheitsrichtlinie bis zum 15. Januar 2004 in nationales Recht umzusetzen. Im Rahmen der Initiative Bürokratieabbau der Bundesregierung ist diese Gelegenheit genutzt worden, um des neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) einer Rechtsvereinfachung und Konzentration von Vorschriften zu unterziehen. So wird das bisherige Gerätssicherheits- und das Produktsicherheitsgesetzes zusammengeführt. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz soll die Dachfunktion hinsichtlich der Gewährleistung eines wirksamen Verbraucherschutzes für Produkte übernehmen. Inhaltlich wird eine neue begriffliche Abgrenzung zwischen "technischen Arbeitsmitteln" und "Verbraucherprodukten" vorgenommen. Vom Ansatz her ist dieser Entwurf zu begrüßen, auch dank der häufig vorkommenden 1:1 Umsetzung europäischen Rechts. Mit der Zusammenführung von GSG und ProdSG können Hersteller zukünftig auch Produkte mit einem GS-Kennzeichen auszeichnen, für die das bisher nicht möglich war, wie z.B. Zubehörteile für Maschinen und Möbel. Kritikpunkte bleiben jedoch nicht aus: So stellt sich als gravierende Neuerung die grundsätzliche Einbeziehung gebrauchter Produkte dar. Bevor diese also In Verkehr gebracht werden, muss ein Unternehmen Nachweise erbringen, dass das Produkt den gesamten Anforderungen des Gesetzes erfüllt. Dies ist nicht leistbar und nicht finanzierbar - besonders für kleine und mittlere Unternehmen. Diese Verschärfung wirkt sich damit zu Lasten der Wirtschaft aus. Die Vorschriften der Überwachung des In- Verkehrbringens von Produkten sowie die Information über unsichere Produkte wurden erweitert und sollen dem Verbraucherschutz besser dienen.
Leitlinien (PDF; 285 KB) des LÄNDERAUSSCHUSS FÜR ARBEITSSCHUTZ UND SICHERHEITSTECHNIK geben weiter Aufschluss.






