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Neuregelung der Rundfunkgebührenpflicht ab 2013


Informationen zur Regelung der GEZ-Gebühren ab 2013

Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 15. Dezember 2010 eine grundlegende Neuausrichtung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Gewählt wurde ein völlig neues Berechnungsmodell, welches deutliche Auswirkungen auch auf die Beteiligung von Unternehmen an der Rundfunkfinanzierung haben wird.

Die Neuerungen basieren im Wesentlichen auf der Abkehr vom gerätebezogenen Ansatz hin zu einer nutzerbezogenen Finanzierung. Dies bedeutet, dass künftig nicht mehr die Anzahl der Geräte in einem Haushalt/Unternehmen ausschlaggebend sein wird. Für Unternehmen wird die Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte über die Höhe des zu entrichtenden Beitrags entscheiden. Anknüpfungspunkt ist die Haushaltsgemeinschaft in einer Wohnung bzw. eine Betriebsstätte (typische Nutzungsmöglichkeit der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowohl im privaten als auch im nicht privaten Bereich).

In der Diskussion um die detaillierte Ausgestaltung des neuen Modells hat sich die IHK-Organisation insbesondere dafür eingesetzt, dass unterschiedliche Betriebsmodelle nicht unterschiedlich behandelt werden. Der Beitrag sollte rein nach der Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens – unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten – berechnet werden. Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag behandelt Betriebe jedoch unterschiedlich – je nach der Unternehmensstruktur. Dadurch werden beispielsweise viele größere Filialbetriebe deutlich schlechter gestellt, als große Unternehmen mit nur einem Standort.

Das neue Gebührenmodell muss noch durch die Länderparlamente verabschiedet werden. Die hier gemachten Angaben sind daher unter Vorbehalt zu stellen, da bis zur endgültigen Verabschiedung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags noch Änderungen vorgenommen werden können!

Im Jahr 2013 soll die neue Gebührenordnung in Kraft treten.

Download:
Merkblatt Rundfunkgebührenpflicht - GEZ ab 2013  
GEZ - Gebührenrechner als Excel-Vorlage

Kurzinformation:
Weitere Informationen über die GEZ www.gez.de.

Die IHKs haben mit intensiver politischer Arbeit und öffentlichen Aktionen erreicht, dass die Belastungen nicht so hoch ausfallen wie anfangs befürchtet. Im beigefügten Merkblatt finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Die Antworten im Merkblatt beanspruchen keine Rechtsverbindlichkeit. Sie beziehen sich zumeist auf Auskünfte der GEZ und der Rundfunkanstalten. 

Merkblatt Rundfunkgebührenpflicht - GEZ ab 2013
bisher gültiges Merkblatt Rundfunkgebührenpflicht für Internetfähige Geräte ab 2007

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Fax: 0335 5621-1390
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Raum: 1. A 26
Veröffentlicht: Dezember 2010
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