Bezeichnung |
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Erläuterung |
| Arbeitslosenquote |
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Die Arbeitslosenquote ist der Anteil der Arbeitslosen an der Gesamtzahl der zivilen Erwerbspersonen. Sie ist ein Indikator für die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungslage. Die Arbeitslosenquote ist der Quotient aus der Anzahl der Arbeitslosen und des Arbeitskräftepotenzials einer Volkswirtschaft. |
| Bruttoinlandsprodukt |
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Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung eines Landes. Das BIP gibt alle neu zur Verfügung stehenden Waren- und Dienstleistungen zu ihren Marktpreisen an, die im Inland innerhalb einer definierten Periode von In- und Ausländern hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen. Werden Güter nicht direkt weiterverwendet, sondern auf Lager gestellt, gelten sie ebenfalls als Endprodukt (Vorratsveränderungen). Auf Grund der Betrachtung in Marktpreisen ist das (nominale) BIP abhängig von der Inflation der betrachteten Volkswirtschaft. |
| Bruttowertschöpfung |
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Die Bruttowertschöpfung (BWS) ergibt sich aus dem Gesamtwert der im Produktionsprozess erzeugten Waren und Dienstleistungen (Produktionswert), abzüglich der im Produktionsprozess verbrauchten, verarbeiteten oder umgewandelten Waren und Dienstleistungen, den Vorleistungen. |
| Einwohnerdichte |
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Die Einwohnerdichte ist die mittlere Anzahl der Einwohner pro Fläche für ein bestimmtes Gebiet (Staat, Region oder ähnliches), in der Regel angegeben in Einwohner pro km². Man errechnet sie, indem man die Einwohnerzahl des Gebietes durch die Fläche des Gebietes teilt. |
| Gewerbesteuer-Hebesatz |
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Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt. Das Recht zur Festlegung des Hebesatzes ist den Gemeinden grundgesetzlich garantiert. Seit 2004 beträgt der Hebesatz mindestens 200, es sei denn die Gemeinde setzt einen höheren Hebesatz fest. Ausgehend vom Gewerbeertrag des Unternehmens wird ein Steuermessbetrag ermittelt. Messbetrag mal Hebesatz ergibt die Gewerbesteuer. |
| Grundsteuer |
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Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Sie wird von den Gemeinden und Städten erhoben. Die Grundsteuer teilt sich in die beiden Steuerarten Grundsteuer A und Grundsteuer B auf. Dabei wird "A" (agrarisch) auf Grundstücke der Landwirtschaft und "B" (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert. Der Einheitswert wird mit der Grundsteuermesszahl und mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert. Die Festlegung des Hebesatzes erfolgt durch den Beschluss des Gemeinderates. |
| Kaufkraft |
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Die von der GfK berechnete Kaufkraft ist die Summe aller Nettoeinkünfte pro Region. Grundlage der Berechnung ist die amtliche Einkommensteuerstatistik. Hinzugerechnet werden Erlöse von Landwirten und so genannten Transferleistungen wie Arbeitslosengeld und Renten. Abgezogen werden zum Beispiel nicht konsumrelevante Unternehmereinkünfte aus Personengesellschaften. Das Ergebnis wird dann in das aktuelle Jahr projiziert und für die verschiedensten regionalen Ebenen umgerechnet. |