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EU-Kommission verabschiedet Leitlinien über staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in KMU


 Die Leitlinien decken Risikokapitalbeihilfen für Investitionen in KMU in ihren frühen Entwicklungsphasen ab (Phase Entwicklung einer Geschäftsidee bzw. „Seed-Phase“, Anlaufphase bzw. „Start-up-Phase“, Expansionsphase), in denen Finanzmittel vom Staat und privaten Investoren gemeinsam bereitgestellt werden. Sie ersetzen die Mitteilung über staatliche Beihilfen und Risikokapital von 2001 und dienen insbesondere der Förderung des Zugangs innovativer Unternehmen zu Risikokapital. Eine Zunahme von Investitionen führt möglicherweise auch zu umweltfreundlicherer Produktion, zum Beispiel durch Energieeinsparungen.
Eine wichtige Änderung der Leitlinien betrifft den Investitionsschwellenwert von 1,5 Mio. Euro je KMU und Zwölfmonatszeitraum, was eine Erhöhung von 50 % gegenüber dem früheren Schwellenwert bedeutet. Ist dieser Wert unterschritten, nimmt die Kommission an, dass keine anderen Finanzierungsquellen auf den Finanzmärkten zur Verfügung stehen, also ein Marktversagen vorliegt. Wird der Wert überschritten, nimmt die Kommission wegen der höheren Wahrscheinlichkeit einer Wettbewerbsverzerrung eine eingehende Prüfung vor, und die Mitgliedstaaten müssen Nachweise für ein Marktversagen erbringen. Die Abstufung der Prüfintensität je nach den wirtschaftlichen Auswirkungen ist eine wichtige Neuerung und Ausdruck der verfeinerten wirtschaftlichen Betrachtungsweise des Aktionsplans. Eine eingehende Prüfung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Kommission ein förmliches Prüfverfahren nach Artikel 88 des EG-Vertrags einleitet.
Ein vereinfachtes Prüfverfahren ist für Beihilfen vorgesehen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Investitionen von weniger als 1,5 Mio. Euro in ein KMU über einen Zeitraum von zwölf Monaten;
  • Finanzierung der ersten Phasen bis zur Expansionsphase bei kleinen Unternehmen und bei mittleren Unternehmen in Fördergebieten und bis zur Start-up-Phase bei mittleren Unternehmen in anderen Gebieten;
  • mindestens 70 % des Gesamtbudgets des geförderten KMU muss durch Beteiligungen oder beteiligungsähnliche Finanzierungsinstrumente anstelle von Kreditfinanzierungsinstrumenten zur Verfügung gestellt werden;
  • der Anteil an privaten Beteiligungen muss in Fördergebieten mindestens 30 % und in anderen Gebieten mindestens 50 % der Gesamtinvestitionen betragen;
  • Investitionsentscheidungen müssen gewinnorientiert getroffen werden, d. h. mit privater Beteiligung, auf der Grundlage eines tragbaren Unternehmensplans und einer klaren Ausstiegsstrategie;
  • die Fondsverwaltung muss auf kaufmännischen Grundsätzen beruhen – d. h., die Vergütung der Verwalter muss von den Fondsgewinnen abhängig sein, es müssen private Investoren vertreten sein, die Verwaltung muss angemessenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügen;
  • eine Konzentration auf bestimmte Wirtschaftszweige ist für Fonds, die in innovative Technologien oder Sektoren investieren, zulässig.

Eine eingehende Prüfung erfolgt bei Beihilfen mit folgenden Merkmalen:

  • Investitionsumfang von mehr als 1,5 Mio. Euro in ein KMU über einen Zeitraum von zwölf Monaten;
  • Finanzierung der Expansionsphase mittlerer Unternehmen in Nicht-Fördergebieten;
  • Anschlussinvestitionen in KMU, die über die 1,5 Mio. Euro-Schwelle und die Finanzierung der frühen Wachstumsphase hinausgehen;
  • Investitionen mit einer Beteiligung privater Investoren von weniger als 30 % in Fördergebieten und weniger als 50 % in anderen Gebieten;
  • einer besonderen Ausrichtung auf Seed-Kapital für kleine Unternehmen mit geringer oder ohne Beteiligung privater Investoren und/oder vorrangiger Investition mittels Kreditfinanzierungsinstrumenten;
  • einem Einsatz von Anlageninstrumenten, also alternativen Märkten;
  • Deckung der Kosten im Zusammenhang mit der gezielten Suche nach Unternehmen zu Investitionszwecken (auch „Scouting-Kosten“).

In den Leitlinien finden ein ausgiebiges Konsultationsverfahren und externe Studien über die Kapitalmarktlücke in der EU, Stellungnahmen zum Aktionsplan und zur Mitteilung über staatliche Innovationsbeihilfen, die Ansichten der Mitgliedstaaten und die schriftlichen Stellungnahmen sonstiger Akteure Berücksichtigung.
Die Leitlinien ergänzen weitere auf KMU ausgerichtete Regelungen über staatliche Beihilfen wie

  • die neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung (2007-2013) u. a. mit so genannten Unternehmensbeihilfen für kleine Unternehmen in Fördergebieten für ihre Entwicklung in der Start-up- und Frühphase;
  • eine in der Vorbereitung befindliche allgemeine Gruppenfreistellung der Kommission, wonach Mitgliedstaaten bestimmte KMU-Beihilfen nicht anmelden müssen;
  • in Kürze erwartete Vorschriften über staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation.


http://ec.europa.eu/index_en.htm

Ihr Ansprechpartner:

Guido Noack
Guido Noack
Referent International, EEN (EU-Förderprogramme/Innovation)
Tel.: 0335 5621-1441
Fax: 0335 5621-1493
noack@ihk-ostbrandenburg.de
Raum: 2. B 06
Veröffentlicht: September 2010
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