Der starke Partner im öffentlichen Auftragswesen in Brandenburg.
Die CPV - Nomenklatur wurde durch die Verordnung EG Nr. 213/2008 geändert.
Mit Informationen zum Vergaberecht in diversen EU-Mitgliedsstaaten und deren Ausschreibungen.
Bereits am 1. Januar 2008 wurde der Vergabemarktplatz Brandenburg eingeführt.
Während das Vergabewesen für Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte europaweit einheitlich durch die EU-Richtlinien geregelt ist, unterscheiden sich die nationalen Vergaberegeln für Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte.
Die EU-Vergaberechtsrichtlinien definieren zwar die zwingend vorgeschriebenen Ausschlussgründe in
einem Vergabeverfahren, die Art der Nachweise (Bescheinigungen, eidesstattliche Erklärungen usw.)
werden jedoch von den jeweiligen Behörden der Mitgliedsstaaten festgelegt. Per Fragebogen haben die EU-Kommissionsstellen bei den einzelnen Ländern abgefragt, in welcher Form die Eignung der Bieter überprüft wird.
Runderlass zur befristeten Erhöhung der Auftragswerte für beschränkte Ausschreibungen, freihändige Vergaben und der Wertgrenze für den Verzicht auf eine baufachliche Prüfung bei Zuwendungen für Baumaßnahmen.
Die Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg hat für die EU, den Bund, die Bundesländer, die Kommunen und sonstige Auftraggeber entsprechende kostenlose Vergabeinformationsplattformen zusammengestellt.