eGovernment-Aktionsplan
Der eGovernment−Aktionsplan umfasst fünf Bereiche, die bis 2010 vordringlich angepackt werden sollen.
Diese erläutert die Kommission wie folgt:
(1) Kein Bürger bleibt zurück:
Elektronische Behördendienste bedeuten nur dann einen wirklichen Fortschritt, wenn jeder sie nutzen kann. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass bis 2010 alle Bürger, unabhängig von Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Einkommen oder Behinderung Zugang zu einem breiten Spektrum von Technologien wie Digitalfernsehen, PCs und Mobiltelefonen haben.
(2) Erhöhung der Effizienz:
Die öffentlichen Dienste gehen jeden an - alle 470 Millionen Bürger in der EU, 20 Millionen Unternehmen und zehntausende von
Verwaltungen. Die Kosten des über Steuern finanzierten Staats− und Verwaltungsapparats belaufen sich auf 45 % des BIP. Durch die Umgestaltung des Altersversorgungssystems im Vereinigten Königreich wurde 50 % des Verwaltungspersonals frei für andere Aufgaben, wie etwa die persönliche Beantwortung von Fragen der Betroffenen. Alle Mitgliedstaaten haben sich zum
Einsatz der IKT verpflichtet, um bis 2010 beträchtliche Effizienzgewinne zu erzielen und einen wesentlich geringeren Verwaltungsaufwand zu erreichen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden im Rahmen des Aktionsplans ein System zur vergleichenden Bewertung der Auswirkungen elektronischer Behördendienste einführen, damit dieser Prozess an Fahrt gewinnt.
(3) Verwirklichung der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge:
Öffentliche Aufträge entsprechen mit einem Gesamtwert von rund 1,5 Billionen Euro pro Jahr in der EU etwa 15 % des BIP. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, bis 2010 dafür zu sorgen, dass die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge in allen Fällen möglich ist und in mindestens der Hälfte aller Fälle angewandt wird. Dies sollte zu jährlichen Einsparungen in Höhe von 40 Mio. € führen. Im Aktionsplan werden eine Marschroute zur Erreichung dieser Ziele sowie die praktischen Schritte festgelegt, die für solche umfangreiche öffentliche grenzüberschreitende Pilotaufträge und die rein elektronische Bearbeitung von Unternehmensunterlagen (die elektronische Unternehmensakte) erforderlich sind.
(4) Sicherer Zugang zu Diensten in der ganzen EU:
Auch wenn die Bürger reisen oder umziehen, wünschen sie einen einfachen Zugang zu den Diensten. Die Staaten der EU haben sich darauf geeinigt, dies durch die Einrichtung sicherer Systeme für die gegenseitige Anerkennung nationaler elektronischer Identitäten für die Internetauftritte und Dienste der öffentlichen Verwaltungen zu erleichtern. Laut dem
Aktionsplan soll dies bis 2010 verwirklicht sein. Die Kommission wird dazu beitragen, indem sie umfangreiche grenzüberschreitende Demonstrationsprojekte unterstützt, im Jahr 2007 gemeinsame Spezifikationen für die Verwaltung elektronischer Identitäten aufstellt und im Jahr 2009 die Vorschriften für elektronische Signaturen
überprüft.
(5) Stärkung der Bürgerbeteiligung und der demokratischen Entscheidungsprozesse:
In 65 % aller Beiträge zur öffentlichen Konsultation der Kommission über elektronische Behördendienste wurde die Meinung vertreten, die E−Demokratie könne helfen, Europas demokratisches Defizit abzubauen. Im Aktionsplan wird vorgeschlagen, den versuchsweisen Einsatz der IKT für eine wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit an den politischen Entscheidungsprozessen zu unterstützen.






