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Leitlinien für die Regionalbeihilfen 2007 - 2013


Die Europäische Kommission (KOM) hat in ihrer letzten Sitzung vor der Weihnachtspause am 21.Dezember 2005 die Leitlinien für die Regionalbeihilfen beschlossen. Somit ist nun klar, in welcher Höhe staatliche Beihilfen in welchen Regionen in der Förderperiode 2007-2013 gewährt werden dürfen, ohne formal gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften zu verstoßen.

Die Entscheidung der KOM sieht vor, dass in den Höchstfördergebieten der Europäischen Union (z.B. Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, aber auch Brandenburg Nordost) sowie in den vom statistischen Effekt betroffenen Gebieten (u.a. Halle, Leipzig, Lüneburg, Brandenburg-Südwest, Burgenland, Asturien, Algarve, Highland and Islands) Unternehmen mit erhöhten Fördersätzen unterstützt werden dürfen. Die Beihilfeintensitäten betragen 30% für große Unternehmen, 40% für mittlere und 50% für kleinere Unternehmen, außerdem sind Betriebsbeihilfen möglich (Art. 87 Abs. 3 a EGV).

Die vom sog. statistischen Effekt betroffenen Regionen sind nach der getroffenen KOM-Entscheidung jetzt besser gestellt, als es noch im Juli 2005 vorgesehen war: Die erhöhten Fördersätze sind nun bis zum 31.Dezember 2010 möglich (vorher Ende 2009). Sie sind also zumindest bis Ende 2010 den Höchstfördergebieten gleichgestellt. Im Jahr 2010 soll dann überprüft werden, ob der Förderspielraum in gleicher Höhe erhalten bleibt. Bei guter Wirtschaftsentwicklung ist in diesen Regionen ab 2011 eine Absenkung des Förderspielraums um 10% vorgesehen.

EUROSTAT weist für Brandburg-Nordost aus, dass das BIP dort bei 70,64% des EU-25-Durchschnitts liegt, für Brandenburg-Südwest bei 77,45% (= statistischer Effekt).

am 04.03.2006 veröffentlich im Amtsblatt C (586kb)
Beihifekarte (2 MB)

Quelle: Vertretung des Landes Brandenburg bei der EU

Ihr Ansprechpartner:

Guido Noack
Guido Noack
Referent International, EEN (EU-Förderprogramme/Innovation)
Tel.: 0335 5621-1441
Fax: 0335 5621-1493
noack@ihk-ostbrandenburg.de
Raum: 2. B 06
Veröffentlicht: September 2010
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