Was ist EMAS?
Mit der EG-Öko-Audit-Verordnung wurde 1993 ein System zur Bewertung und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes geschaffen. Vor allem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft konnten seit 1995 freiwillig an diesem System teilnehmen.
Im April 2001 trat die Nachfolgerin der Öko-Audit-Verordnung, die sogenannte EMAS-II-Verordnung in Kraft. Mit dieser Verordnung wurde der Begriff EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingeführt. Am neuen EMAS-System können alle Organisationen, vom produzierenden Unternehmen bis hin zur öffentlichen Verwaltung teilnehmen. Die teilnehmenden Organisationen müssen ihr Umweltverhalten regelmäßig kontrollieren, bewerten und der Öffentlichkeit darlegen. Sie verpflichten sich zu einer kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltschutzleistung und müssen das regelmäßig durch einen zugelassenen Umweltgutachter prüfen und bestätigen lassen.
Am 11.01.2010 ist die EMAS-III-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009) in Kraft getreten. Die Neuerungen im Überblick sind:
- Möglichkeit längerer Validierungszyklen für kleine Organisationen (bis zu vier Jahre);
- Einführung von Kernindikatoren für die Umweltauswirkungen;
- Einführung von Branchenleitfäden, die der Umweltgutachter bei der Validierung beachten muss;
- Möglichkeit der Anerkennung von Vorleistungen in anderen Umweltmanagementsystemen;
- Einführung einer internationalen Sammelregistrierung (Einbeziehung von Standorten in anderen Mitgliedstaaten);
- Einführung der Option für ein Globales EMAS (Anträge aus Drittstaaten).
Zum Inkrafttreten von EMAS III hat der DIHK ein Merkblatt herausgegeben, in dem die wesentlichen Änderungen erläutert sind.
Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter:
- www.emas.de
- www.uga.de







