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Hilfestellung für Unternehmen zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 84 Abs. 2 SGB IX)


Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland sind durch Gesetz aufgefordert, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Dafür hat die Bundesarbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation eine Hilfestellung für Unternehmen zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 84 Abs. 2 SGB IX), erarbeitet von Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter, herausgegeben.
Diese finden Sie auf der Homepage der Hilfestellung für Unternehmen zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 84 Abs. 2 SGB IX) www.bar-frankfurt.de.

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Fax: 0335 5621-1491
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Raum: 2. A 33
Veröffentlicht: Oktober 2010
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