IHK Ostbrandenburg
Frankfurt (Oder) | Geschäftsstellen: Eberswalde & Rüdersdorf
Tel.: 0335 5621-0
Suche
Erweiterte Suche
> Startseite / Innovation | Umwelt / Innovation/Technologie / Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Produktmarken

UNSERE GESCHÄFTSFELDER

Standortpolitik
Starthilfe & Unternehmensförderung
Aus- und Weiterbildung
Innovation | Umwelt
Umwelt/Energie
Innovation/Technologie
Managementsysteme
International
Recht | Fair Play
Nachbar Polen
Enterprise Europe Network
IHK-Bildungszentrum

UNSER SERVICEANGEBOT

Download
Datenbanken
Newsletter
Shop

Patente und Gebrauchsmuster richtig einsetzen


Sowohl Patente als auch Gebrauchsmuster schützen den Inhaber vor der Nachahmung seiner technischen Erfindungen. Zwischen den beiden Schutzrechten gibt es aber einige wesentliche Unterschiede:
Während die maximale Schutzdauer beim Patent 20 Jahre beträgt und man die Staaten, in denen man einen Schutz beantragt praktisch frei wählen kann (verbunden mit zusätzlichen Kosten), können beim Gebrauchsmuster Erfindungen maximal 10 Jahre und nur national, also mit Geltungsbereich Deutschland, geschützt werden. Außerdem lassen sich technische Verfahren nur durch ein Patent, nicht aber durch ein Gebrauchsmuster schützen.

Grundsätzlich gilt: Erfindungen, welche durch Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden sollen, müssen in Deutschland zuerst angemeldet werden, bevor sie in irgendeiner Weise veröffentlicht werden. Dies gilt in aller Strenge aber nur für das Patent. Für Gebrauchmuster existiert eine sogenannte "Neuheitsschonfrist" von sechs Monaten. Das heißt, wurde die Erfindung vom Gebrauchsmusteranmelder oder dem Erfinder selbst innerhalb dieses Zeitraums vor der Anmeldung vorveröffentlicht, ist dies nicht neuheitsschädlich.

Ein weiterer wichtiger Unterschied ist, dass es sich beim Gebrauchsmuster um ein "ungeprüftes" Schutzrecht handelt. Nur beim Patent wird im Laufe des Erteilungsverfahrens geprüft, ob die Anforderungen bezüglich Neuheit und Erfindungshöhe auch erfüllt sind. Deshalb dauert es in der Praxis oft 2 - 3 Jahre bis Patente erteilt werden. Gebrauchsmuster hingegen werden lediglich einer Formalprüfung unterzogen und danach eingetragen und erteilt. Dies dauert in der Regel nur wenige Wochen oder Monate. Die Schutzfähigkeit an sich wird jedoch nicht geprüft.
Ein erteiltes Patent gibt also eine höhere Sicherheit, einen wirklich durchsetzbaren Schutz zu erhalten. Die Vorteile beider Schutzrechte können aber auch kombiniert werden, indem die Erfindung als Patent und parallel alsGebrauchsmuster angemeldet wird (Ausnahme: technische Verfahren).

Egal ob Patent oder Gebrauchsmuster, spätestens 18 Monate nach der Anmeldung wird diese veröffentlicht und damit jedermann - auch der Konkurrenz - bekannt. Umgekehrt kann man so aber auch von den Aktivitäten der Mitbewerber erfahren. Auf jeden Fall sind die amtlichen Veröffentlichungen eine ausgezeichnete Quelle, um den sogenannten "Stand der Technik" zu recherchieren und damit unnötige und teure Doppelentwicklungen zu vermeiden.

Recherchen zu Patenten und Gebrauchsmustern können Sie auf der Internetseite des Deutsches Patent- und Markenamt http://www.dpma.de durchführen. Eine Übersicht über die Recherchemöglichkeiten haben wir für Sie erstellt.

Ihr Ansprechpartner:

Jens Jankowsky
Jens Jankowsky
Innovation/Technologie
Tel.: 0335 5621-1302
Fax: 0335 5621-1390
jankowsky@ihk-ostbrandenburg.de
Raum: 1. A 26
Veröffentlicht: Oktober 2010
BPix
DruckversionArtikel drucken
DIE IHKLink Pfeil
IHK-Geschäftsstellen
Partner der IHK
Servicezentrum
Mitarbeiter
PRESSELink Pfeil
Pressemeldungen
IHK-Positionen
FORUM online
MITGLIEDERBEREICHLink Pfeil
Mitgliedschaft
Ehrenamt
Mitgliederkommunikation
KONTAKTLink Pfeil
IMPRESSUMLink Pfeil
polski english
DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer AHK - Die deutschen Auslandshandelskammern