Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013
Die künftige Politik zur ländlichen Entwicklung (2007-2013) konzentriert sich auf drei Bereiche, entsprechend den Maßnahmenschwerpunkten, die in der neuen Verordnung festgelegt sind: Wettbewerbsfähigkeit der Agrar- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Landschaftspflege, Lebensqualität und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft. Ein vierter Schwerpunkt, basierend auf den Erfahrungen mit dem Programm LEADER, schafft neue Möglichkeiten für basisorientierte Konzepte zur ländlichen Entwicklung.
Der neue Programmplanungszeitraum bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Fördermittel aus dem neuen Fonds für ländliche Entwicklung gezielt auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit auszurichten. Im Herbst 2005 soll der Rat über die strategischen Leitlinien der EU beschließen.
Für jede Gruppe von Prioritäten werden die wichtigsten Maßnahmen vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten planen ihre nationalen Strategien zur ländlichen Entwicklung auf der Grundlage von sechs gemeinsamen strategischen Leitlinien, die dazu beitragen sollen:
- die Bereiche festzulegen, in denen der Einsatz der EU-Fördermittel für die ländliche Entwicklung den höchsten Mehrwert auf EU-Ebene schafft;
- die Verbindung mit den wichtigsten EU-Prioritäten (Lissabon, Göteborg) herzustellen;
- die Vereinbarkeit mit anderen EU-Maßnahmen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Kohäsion und Umwelt;
- die Umsetzung der neuen marktorientierten GAP sowie die erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen zu begleiten, die diese in den alten und neuen Mitgliedstaaten mit sich bringt.
Die Leitlinien
1. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in der Agrar- und Forstwirtschaft
2. Verbesserung von Umweltschutz und Landschaftspflege
3. Erhöhung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung
4. Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Diversifizierung
5. Umsetzung der Prioritäten in Programme
6. Komplementarität zwischen den Gemeinschaftsinstrumenten






