Die IHK ganz allgemein
Die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg ist eine Einrichtung der regionalen Wirtschaft. Sie erfüllt - auf Grund eines Bundesgesetzes - ihre öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung, insbesondere durch die von allen IHK-zugehörigen Unternehmen gewählte Vollversammlung mit ehrenamtlichem Präsidenten und Präsidium.
Die IHK Ostbrandenburg setzt sich gegenüber Politik und Verwaltung, Parlamenten und Gerichten für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft ein. Sie ist verpflichtet zu Objektivität und gewährt Unabhängigkeit von Einzelinteressen. Dadurch ist gewährleistet, dass die IHK Ostbrandenburg Sprachrohr der Wirtschaft ihres Bezirks ist. Sie vertritt das Gesamtinteresse der Wirtschaft, deshalb muss sie von Einzel-, Gruppen- und Brancheninteressen unabhängig sein. Zum Bezirk der IHK Ostbrandenburg gehören über 40.000 Unternehmen, die per Gesetz Mitglied bei der IHK sind. Nur durch die im Gesetz verankerte Mitgliedschaft kann dieser Auftrag gesichert werden.
Die IHK organisiert die Berufsbildung von der Eintragung ins Ausbildungsverzeichnis bis zur Abschlussprüfung und nimmt weitere durch Gesetz übertragene Aufgaben wahr. Sie bestellt und vereidigt Sachverständige, stellt Außenhandelsdokumente aus und nimmt Bescheinigungen vor. Als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft kann die IHK diese Aufgaben wirtschaftsnäher durchführen als eine staatliche Behörde.
Durch die ehrenamtliche Mitarbeit vieler Unternehmer in den Ausschüssen oder Arbeitskreisen der IHK oder beispielsweise als Prüfer arbeitet sie auch kostengünstiger als es der Staat könnte. Darüber hinaus bietet die IHK Ostbrandenburg vielfältige Serviceleistungen gerade für mittelständische Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen an. Das Angebot reicht von A wie Abfallberatung bis Z wie Zwischenprüfung.







