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Basisinformationen und Voraussetzungen


Zehn Fragen, die Förderung auf den Punkt bringen
  1. Gründungsjahr des Unternehmens
  2. Gesellschaftsverhältnisse
  3. Persönliche Voraussetzungen
  4. Unternehmensgröße
  5. Branche
  6. Investitionsort
  7. Art des Vorhabens
  8. Investitionsplan (Grundstück, Gebäude (neu, gebraucht), Maschinen und Einrichtungen (neu, gebraucht), Warenlager, Betriebsmittel)
  9. Schaffung neuer Arbeitsplätze
  10. Sicherheiten

 

Grundbegriffe und Spielregeln der Förderung

Dieser Abschnitt soll mit den wichtigsten Begriffen und Regeln vertraut machen. Sie sind als Grundprinzipien zu verstehen.
Gefördert werden Existenzgründerinnen und –gründer bei der Neugründung oder Übernahme eines Unternehmens sowie tätiger Beteiligung. Außerdem können Unternehmer mit den günstigen Förderdarlehen Investitionen in den ersten Jahren nach Gründung – der Anlaufphase – finanzieren. Diese Investitionen werden auch als Festigungs- oder Wachstumsinvestitionen bezeichnet; der Zeitraum der Förderung unterscheidet sich bei den einzelnen Programmen.

Kennzeichen der Gründungsprogramme ist die personenbezogene Förderung, d.h. in den meisten Programmen werden natürliche Personen – also die Gründer und nicht die Unternehmen – gefördert. Die Rechtsform kann frei gewählt werden. Bei der OHG oder KG werden die persönlich haftenden Gesellschafter gefördert. Die Finanzierung erfolgt immer entsprechend dem Anteil am Gesellschaftskapital.
Gefördert werden Existenzgründer aller Branchen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Einige Programme unterscheiden die Geförderten nach Gewerbetreibenden und Freiberuflern, von denen die Angehörigen der Heilberufe eine gesonderte Gruppe darstellen. Dazu zählen etwa Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Masseure, Heilpraktiker, Krankengymnasten oder Tierärzte.
Unterstützt werden Existenzgründer mit ausreichender fachlicher und kaufmännischer Qualifikation. Sie sollten eine Berufsausbildung und einschlägige praktische Berufserfahrungen vorweisen können.
Die selbständige Tätigkeit ist als Haupterwerb, also hauptberuflich und auf Dauer auszuüben. Sie muss die Haupteinnahmequelle sein. Dies erfordert im allgemeinen den vollen persönlichen Einsatz. Eine nebenberufliche Existenzgründung kann dann mitfinanziert werden, wenn sich innerhalb eines Jahres als Haupterwerb weitergeführt wird.
Unternehmenssitz und Investitionsort müssen im Bundesgebiet liegen. Die Staatsangehörigkeit des Antragstellers ist bei Beantragung einer Eigenkapitalhilfe von Bedeutung. Hier gilt folgendes: Existenzgründer aus Mitgliedsstaaten der EU sind antragsberechtigt. Gründer aus anderen Ländern können bei Nachweis der Aufenthaltsberechtigung oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ebenfalls gefördert werden. Der Wohnsitz muss im Inland liegen.

Zielgruppe der Förderung ist der Mittelstand, deshalb gibt es festgelegte Obergrenzen für die Größe der geförderten Unternehmen. Die Unternehmen haben weniger als 250 Vollzeitbeschäftigte und höchstens 40 Millionen EUR Umsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 27 Millionen EUR. Größere Unternehmen können mit maximal 25 Prozent des Gesellschaftskapitals beteiligt sein. Überschreitungen der genannten Größenordnung sind in einzelnen Förderprogrammen möglich.

Die Förderdarlehen werden nicht bei der KfW direkt, sondern bei der Hausbank vor Ort beantragt. Dieses Verfahren wird als Hausbankprinzip bezeichnet. Die KfW arbeitet mit allen Banken und Sparkassen zusammen. Die Hausbank nimmt den Förderantrag auf Vordrucken der KfW entgegen und leitet ihn an diese weiter. Sie verpflichtet sich gegenüber der KfW, die Darlehen fristgerecht zu verzinsen und zu tilgen; sie trägt bei den meisten Förderprogrammen das Kreditrisiko. Auf die Kreditentscheidung der Hausbank nimmt die KfW keinen Einfluss; auch nicht darauf, welche Sicherheiten sich die Bank für die Förderdarlehen stellen lässt.

Rechtzeitige Antragstellung heißt, dass die Darlehensanträge vor Beginn des Investitionsvorhabens zu stellen sind. Damit ist das Eingehen wesentlicher finanzieller Verpflichtungen (z.B. Abschluss von Kauf-, Lieferverträgen und Bauaufträgen) gemeint. Die Gewerbeanmeldung oder der Abschluss eines Mietvertrages haben keinen Einfluss auf die Rechtzeitigkeit. Die Rechtzeitigkeit ist dann gewahrt, wenn das erste Finanzierungsgespräch, über das die Hausbank eine Aktennotiz erstellt, vor Beginn des Investitionsvorhabens stattfindet.

Einige Konditionen unterscheiden sich zwischen den alten und neuen Ländern.
Folgende Investitionsarten werden unterschieden: Zu den Sachinvestitionen zählen beispielsweise Baukosten, Grundstückskosten, Betriebsausstattung, Waren-/Materialbestand. Betriebsmittel sind die laufenden Kosten für Miete, Personal, Vorfinanzierung von Aufträgen u.ä. Unter Markterschließungskosten sind Kosten der Eröffnungswerbung, für anfängliche Marktuntersuchungen, für Präsentation auf Fachmessen etc. zu verstehen.

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Ihr Ansprechpartner:

Daniel Jungmann
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Referent Starthilfe und Unternehmensförderung
Tel.: 0335 5621-1413
Fax: 0335 5621-1491
jungmann@ihk-ostbrandenburg.de
Raum: 2. A 29
Veröffentlicht: Mai 2010
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