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Pachtvertrag über ein Unternehmen


Pachtvertrag

Nicht selten wird ein Unternehmen für eine Übergangszeit zunächst nur verpachtet, z. B. um den Generationswechsel vorzubereiten. Im Unterschied zum Kaufvertrag erfolgt keine Übereignung des Unternehmens, insbesondere nicht des Anlagevermögens, allenfalls des Warenbestandes. Der Pächter erhält nur ein Nutzungsrecht.
Typisches Beispiel ist die Pacht einer eingerichteten Gaststätte: Statt eines Kaufpreises sind deshalb nur regelmäßige (monatliche) Pachtzahlungen fällig, allerdings in den verschiedensten Spielarten. Es kommen fixe Beträge, aber auch umsatz- oder gewinnabhängige Zahlungen in Betracht. Auch finden sich häufig Anpassungsklauseln an dem Lebenshaltungskostenindex. Erfolg und Gewinn aus dem Unternehmen gehören dagegen allein dem Pächter.

Inhalt des Pachtvertrages

In den Pachtvertrag gehört eine genaue Beschreibung von Nutzungsrecht und -dauer. Außerdem wird festgelegt, wer für die Unterhaltung etwa des Gebäudes, der Maschinen oder der Geschäftseinrichtungen aufzukommen hat.
Sofern der Verpächter eine Handelsregisterfirma betreibt, kann der Pächter den Namen mit Einwilligung des Verpächters unverändert oder mit Nachfolgezusatz ("Inhaber ...") weiterführen.

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Veröffentlicht: Mai 2010
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