Mit Anmeldung eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt oder mit Eintragung einer Firma in das Handelsregister des jeweiligen Amtsgerichts sind Sie automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer.
vorläufige Beitragsveranlagung, Freistellung von Kammerbeiträgen, Widerspruch, Zahlungsschwierigkeiten
Apotheken, ausländische Rechtsformen, Existenzgründer, Freie Berufe, Gemischt-gewerbl. Betriebe, ...
Die Mitgliedschaft endet bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit der Einstellung der gewerblichen Tätigkeit.