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Die seit Anfang 1999 geltende Insolvenzordnung ist zum Teil schwer verständlich. Wir zeigen einige Linien auf.
Dieses Verfahren steht vor allem natürlichen Personen zur Verfügung, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Aber auch bei Selbstständigen geht dieses Verfahren, sofern die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
PDF-Datei: Die "Gründerzeiten" des BMWi Nr. 14 Ausgabe 2/2002 zum Thema Insolvenz und Neustart.
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