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Versicherungen


Mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit verlassen Sie das soziale Netz der Arbeitnehmer. Aus diesem Grund müssen Sie rechtzeitig Vorsorge für Ihren privaten und sozialen Schutz treffen. Auch Ihr Unternehmen ist nicht vor unvorhersehbaren Ereignissen sicher. Daher ist es ratsam, sich auch gegen betriebliche Schadensfälle abzusichern. Die Versicherungswirtschaft bietet Versicherungsschutz für eine Vielzahl von Ereignissen. Welche Versicherungen Sie in welcher Form und Höhe abschließen sollten, hängt von Ihren individuellen privaten und betrieblichen Bedürfnissen und Neigungen ab.

Persönlicher Versicherungsschutz

Krankenversicherung

Während Sie als Arbeitnehmer im Regelfall Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren, sind Selbständige in der GKV, ggf. mit einem zusätzlichen privaten Schutz (Krankenhaustagegeldversicherung etc.) oder bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert.

Als Existenzgründer können Sie eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV wählen, wenn Sie aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind, in den vergangenen fünf Jahren (vor dem Ausscheiden) zumindest 24 Monate versichert waren oder unmittelbar vor Aufnahme der eigenständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig waren.
Zur Aufnahme in die GKV ist ein neuer Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung bei der Krankenkasse zu stellen.

Die selbständige Tätigkeit von (immatrikulierten) Studenten

Studenten sind im Regelfall über ihre Eltern in der GKV bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert. Bei geleistetem Wehr- und Zivildienst verlängert sich dieser Versicherungsschutz. Danach ist der Student selbst gesetzlich krankenversichert. Wird jedoch eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen oder eine hauptberufliche(!) selbständige Tätigkeit ausgeübt, ist die kostengünstige Versicherung nicht mehr möglich. Eine Beschäftigung, die mehr als 20 Stunden wöchentlich oder zwei Monate übersteigt, wird versicherungspflichtig. Ausnahme: Die Tätigkeit beschränkt sich auf die Semesterferien. Dies gilt auch für die hauptberufliche Tätigkeit. Die Höhe der Einnahmen spielen dabei keine Rolle.

Die gewerbliche Nebentätigkeit

Nebentätigkeiten der Arbeitnehmer können sich auf die gesetzliche Krankenversicherung auswirken. Obwohl die Voraussetzungen stark einzelfallabhängig sind, kann allgemein gesagt werden, dass der Umfang der selbständigen Tätigkeit hierbei ausschlaggebend ist. Die GKV wird überprüfen, ob der Arbeitnehmer haupt- oder nebenberuflich arbeitet. Auf eine hauptberufliche Tätigkeit wird im Regelfall geschlossen, wenn eine zusätzliche versicherungspflichtige Kraft eingestellt wurde. In der GKV sind im Regelfall die Familienangehörigen beitragsfrei mitversichert.

Private Krankenversicherung (PKV)

Wenn die Voraussetzungen zum Eintritt in die GKV nicht vorliegen, müssen Sie sich schnellstens privat absichern. Bei der freiwilligen Entscheidung in die PKV einzutreten, spielt die persönliche Situation, vor allem die Lebensplanung, eine entscheidende Rolle. Denn bei ihr sind Eintrittsalter, Gesundheitszustand und der gewünschte Versicherungsumfang maßgebend. Eine kostenlose Mitversicherung der Familienangehörigen ist hier nicht möglich. Jede Person wird individuell versichert. Der Monatsbeitrag richtet sich nach dem Versicherungsumfang sowie Gesundheitszustand. Da jedoch Beiträge und Leistungen sehr unterschiedlich sind, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen und auch Tarife mit Eigenbeteiligung in Betracht ziehen.

Pflegeversicherung

Es besteht Versicherungspflicht. Freiwillig versicherte Existenzgründer können zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Wer die gesetzliche Pflegeversicherung verlässt, kann als Selbständiger dort nicht wieder Mitglied werden.

Rentenversicherung

Ebenfalls sollten Sie an Ihre Altersversorgung denken. Aufgrund Ihrer Angestelltentätigkeit sind/waren Sie bisher rentenversichert. Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer ist der Unternehmer bis auf einige Ausnahmen nicht versicherungspflichtig.

Die wichtigsten pflichtversicherten Selbständigen

Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Pflegepersonen, die in der Kranken-, Kinderpflege usw. tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Für die meisten selbständigen Unternehmer besteht die Möglichkeit, entweder sich auf Antrag pflichtversichern zu lassen oder eine freiwillige Versicherung abzuschließen.

Pflichtversicherung auf Antrag

Das freiwillige Pflichtmitglied der Rentenversicherung (LVA oder BfA), hat einen vom Versicherungsträger vorgegebenen Prozentsatz (zurzeit 20,3 Prozent) wie jeder Arbeitnehmer zu zahlen. Bei Einkommensbeträgen, die über dem monatlichen Regelbetrag von 374,36 Euro (unterliegen jährlichen Veränderungen) liegen, besteht die Möglichkeit, nur bis zur Höhe des Regelbeitrages Zahlung zu leisten.

Freiwillige Versicherung

Hier wird der Einzahlungsbetrag selbst bestimmt. Die Mindesthöhe beträgt monatlich 62,08 EURO; die Höchstgrenze liegt bei 859,50 EURO.

Nebentätigkeiten/Studenten

Selbständige Nebentätigkeiten sind rentenversicherungsfrei soweit es sich um eine geringfügig entlohnte eigenständige Tätigkeit handelt. Sie liegt vor, wenn regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche gearbeitet wird und das Arbeitsentgelt monatlich entweder 325 EURO oder bei höherem Einkommen ein Sechstel des Gesamteinkommens nicht übersteigt. Versicherungsfreiheit besteht auch, wenn innerhalb eines Jahres seit Aufnahme der Beschäftigung der Zeitraum von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen und die genannte Entgeltgrenze nicht überschritten werden.
Wenn Studenten während des Studiums eine selbständige Tätigkeit ausüben, sind sie versicherungsfrei, sofern die Tätigkeit während der Semesterferien oder nicht mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird.

Unfallversicherung

Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sind die Berufsgenossenschaften. Versichert sind grundsätzlich Arbeitnehmer(!), die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis beschäftigt sind. Die Einkommenshöhe ist nicht entscheidend. Ob Sie als Unternehmer pflichtversichert sind, ist in der jeweiligen Satzung der Berufsgenossenschaft festgelegt. Nach unserem Überblick besteht etwa für 50 Prozent der Unternehmer eine satzungsmäßige Unternehmerpflichtversicherung. Die andere Hälfte kann sich freiwillig versichern. Die freiwillige Versicherung wird erst am Tage nach Antragseingang wirksam. Durch die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft werden nur die Folgen eines Arbeitsunfalls versichert.

Nähere Auskünfte zur Mitgliedschaft etc. erteilt der Landesverband Berlin/Brandenburg/ Mecklenburg-Vorpommern der gewerblichen Berufsgenossenschaften,
Fregestraße 44
12161 Berlin
Tel.: 030 850092-0.

Arbeitslosenversicherung

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn die Anwartschaftszeit erfüllt ist, Arbeitslosigkeit vorliegt und der Arbeitsuchende dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Die Anwartschaft ist erfüllt, wenn der Arbeitssuchende in den letzten drei Jahren vor Antragstellung und Arbeitslosenmeldung wenigstens 360 Kalendertage beitragspflichtig beschäftigt war. Mit zunehmender Dauer der Selbständigkeit verringert sich jedoch der Anspruch. Ist jemand drei Jahre oder länger selbständig, entfällt die Unterstützung völlig.

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung dient der Absicherung der Familie, aber auch des Unternehmens selbst, gegen die Folgen des Todes des Unternehmensgründers. Darüber hinaus kann sie als Sicherheit für den Einsatz von Fremdkapital oder zur Tilgung von Krediten verwendet werden. Weiterhin stellt sie einen Beitrag zur Altersversorgung des Existenzgründers und dessen Familie dar.

Betrieblicher Versicherungsschutz

Vor Ihrer Entscheidung, bestimmte betriebliche Versicherungsarten abzuschließen, sollten Sie folgenden Grundsatz beachten:
Versichern Sie zuerst die Risiken, bei denen ein Schaden die höchsten finanziellen Folgen für Ihr Unternehmen haben kann. Dann sichern Sie sich gegen Risiken ab, bei denen Schäden mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, beispielsweise eine Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung eher abzuschließen als eine Sturmschadenversicherung oder Vollkaskoversicherung für ein Firmenfahrzeug.

Feuerversicherung

Sie deckt die Schäden, die durch Brand, Blitzschlag und Explosion an den versicherten Gebäuden und deren Inhalt entstehen. Ob auch Aufräumungs- und Abbrucharbeiten bei Geschäftsgebäuden eingeschlossen sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Sie kann als Ergänzung zur Feuerversicherung oder/und zur Einbruchdiebstahlversicherung abgeschlossen werden. Hierbei übernehmen die Versicherungen die rechtlich begründeten und wirtschaftlich notwendigen Kosten. Dies ist zum Beispiel die Gehaltsfortzahlung für Mitarbeiter, damit diese nicht zu Konkurrenzunternehmen abwandern. Folgeschäden durch eine Betriebsunterbrechung dürften oftmals schwerwiegender als der eigentliche Brandschaden sein. Überprüfen Sie deshalb, ob der Abschluss ratsam ist.

Einbruchdiebstahlversicherung

Sie erstattet Ersatz bei entwendeten, zerstörten oder beschädigten Sachen sowie Beschädigungen an Türen, Schlössern und Wänden. Häufig werden diese Versicherungsarten mit der Betriebsunterbrechungsversicherung auch als gebündelte Sachversicherungen angeboten.

Haftpflichtversicherung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht die Verpflichtung, einen schuldhaft (das heißt vorsätzlich oder fahrlässig) zugefügten Schaden wieder gutzumachen. Hierbei kann ggf. der Unternehmer mit seinem gesamten Vermögen herangezogen werden. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung könnte deshalb erforderlich sein. Sie deckt Schäden ab, die im Unternehmen entstehen (ein Kunde rutscht auf einer Ölspur aus) und Schäden, die anlässlich einer dienstlichen Verrichtung außerhalb des Betriebsgeländes (während einer Reparatur) ausgelöst werden.

Firmenrechtsschutzversicherung

Nicht nur als Ergänzung zur Haftpflichtversicherung sollte eine Firmenrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Möglich sind der Arbeitsgerichts-, der Schadenersatz-, der Sozial- sowie der Strafrechtsschutz. Diese Versicherungsarten werden häufig in einer Police zusammengefasst. Daneben sollten Sie überlegen, ob der Vollrechtsschutz für Kraftfahrzeuge sowie der Fahrerrechtsschutz für Strafverfahren für Ihr Unternehmen sinnvoll sind. Versicherungsprämien können eine beachtliche Kostenhöhe erreichen. Aus diesem Grund sollten Sie Einsparmöglichkeiten überprüfen, ohne dass Ihr Versicherungsschutz darunter leidet. Machen Sie sich deshalb auf die Suche nach dem günstigsten Versicherer. Da zwischen den einzelnen Gesellschaften nennenswerte Prämienunterschiede bestehen, dürfte es empfehlenswert sein, mehrere schriftliche Angebote einzuholen, diese zu vergleichen und als Konkurrenzangebote anderen Anbietern vorzulegen. Verhandeln können Sie mit den großen Versicherungsgesellschaften, den jeweiligen Außendienstvertretern sowie Versicherungsmaklern (Mehrfachagenten).

Kreditversicherung

Sie deckt Forderungsverluste durch Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern. Einen Teil des Risikos müssen Sie als Versicherter jedoch selbst tragen (Selbstbeteiligung). Man unterscheidet die Warenkreditversicherung (Delkredere- Versicherung) für Lieferungen im Inland und die Ausfuhrkreditversicherung für den Export. Eine Ausfuhrkreditversicherung wird – im Auftrag des Bundes – von der Hermes Kreditversicherungs AG, Hamburg und Berlin, übernommen. Durch sie wird das wirtschaftliche Risiko (Zahlungsunfähigkeit des Schuldners) und das politische Risiko z.B. kriegerische Auseinandersetzungen, Konvertierungsrisiko (Änderung der Bedingungen), Transferrisiko (Umwandlung von Geld einer Währung in Geld einer anderen Währung mit Hilfe des Devisenhandels), des Zahlungsverbots und Moratoriumsrisiko (Zahlungsaufschub) aus Lieferungen deutscher Exporteure an Kunden im Ausland übernommen.

Übersicht der wichtigsten Versicherungen:

  • Auslandsrisiken;
  • Betriebsunterbrechung (Computerausfall, Einbruchdiebstahl, Energieausfall, Maschinenbruch, Feuer, Einbruchdiebstahl);
  • Feuer, Explosion;
  • Forderungsausfall;
  • Haftpflicht (Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht, Umwelthaftpflicht);
  • Vermögensschadenshaftpflicht;
  • Kraftfahrzeug (Teilkasko, Vollkasko);
  • Rechtsschutz (Fahrerrecht, Schadenersatz, Sozialrecht, Strafrecht, Sturm, Warentransport, Wasser u. a.).

Literaturhinweis

Versicherungen für Selbständige - Mehr Sicherheit für Betriebe und Freiberufler vom Informationszentrum der deutschen Versicherungen (Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Karlsruhe, Fax 0721 3509-204)

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Veröffentlicht: Mai 2010
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