IHK Ostbrandenburg
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Aktuelle Planverfahren


zuletzt aktualisiert: 18.01.2012
Die IHK Ostbrandenburg kann als „Träger öffentlicher Belange“ in verschiedensten Verfahren u. a. zur Bauleitplanung und Raumordnung Stellungnahmen abgeben. Für den Fall, dass im Rahmen solcher Verfahren unterschiedliche Interessenlagen zwischen kommunalen Belangen und gewerblichen Erfordernissen auftreten, versuchen wir im konstruktiven Dialog einen Interessenausgleich herzustellen. Wir vertreten die Interessen der regionalen Wirtschaft, um Fehlplanungen und Standortnachteile für gewerbliche Unternehmen von vornherein auszuschließen.


Aktuelle Raumordnungsverfahren (ROV)
können Sie u. a. bei der Gemeinsamen Landesplanung Berlin- Brandenburg einsehen.


Bauleitverfahren,
zu denen die IHK Ostbrandenburg zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurde. Ihre Hinweise sind uns wichtig und willkommen.

MOL / Gemeinde Neuhardenberg
3. Änderung und Ergänzung FNP, BP Nr. 03 „Fotovoltaik Flugplatz Neuhardenberg“, BP Nr. 04 „Fotovoltaik Kaserne Neuhardenberg“

Die 3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes Neuhardenberg erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03 „Fotovoltaik Flugplatz Neuhardenberg“ und des Bebauungsplanes Nr. 04 „Fotovoltaik Kaserne Neuhardenberg“
Der Flächennutzungsplan für die Gemeinde Neuhardenberg soll wie folgt geändert und ergänzt werden: 1. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuhardenberg durch Änderung und Darstellung für die sich aus der Anlage ergebenden Teilfläche der ehemaligen Flugbetriebsfläche und des ehemaligen Kasernengeländes in eine Sonderbaufläche „Fotovoltaik“ und Darstellung von Flächen als gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen und Wald auf der Grundlage des Nutzungskonzepts der Airport Development.
2. Ergänzung des fortgeltenden Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuhardenberg um Darstellungen zur Sonderbaufläche „Fotovoltaik“ für Teile des Gebiets der ehemaligen Gemeinde Quappendorf.
Die Flächen, die innerhalb des Änderungsbereiches liegen, sind in der Anlage 1 dargestellt. Die gesondert gekennzeichneten Flugplatzflächen sind nicht Bestandteil der Änderung des Flächennutzungsplans. http://daten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/amtsblatt_09__23.12.2011__19_jg.pdf
Stellungnahme der IHK bis 13.02.2012

LOS / Amt Schlaubetal / Müllrose
FNP 4. Änderung

Anpassung an die entwickelten baulichen Gegebenheiten, einschließlich der 1.- 3. Änderung, u.a. Marina Schlaubetal, Beeskower Straße (EDEKA), Kaisermühl, Birkenwäldchen, Frankfurter Straße, Sportanlagen
Stellungnahme der IHK bis 17.02.2012, Öffentlichkeitsbeteiligung bis 10.02.2012

LOS / Amt Schlaubetal
FNP 1. Änderung (ohne Müllrose)

Mit der Planänderung erfolgen Aktualisierungen und Anpassung der baulichen und raumstrukturellen Gegebenheiten in den Ortslagen Ragow, Merz, Grunow, Schernsdorf, Rießen, Kieselwitz, Fünfeichen, Pohlitz, Bremsdorf, Mixdorf, Dammendorf
Stellungnahme der IHK bis 17.02.2012, Öffentlichkeitsbeteiligung bis 10.02.2012

BAR / Gemeinde Panketal
BP Nr. 19 P „Versorgungsgebiet Bucher Chaussee“ OT Schwanebeck

Mit der Etablierung eines Wohn- und Geschäftshauses indem als Mischgebiet MI gemäß § 6 BauNVO ausgewiesenen Teil des Planungsgebietes und mit der Einordnung eines Vollversorgers mit anhängenden Fachmärkten auf dem Sondergebietsteil gemäß § 11 BauNVO wird die Attraktivität des nördlich anschließenden Wohngebietes durch gebietsnahe Versorgung erhöht. Dadurch wird die soziale Stabilität in diesem Teil Schwanebecks gefördert, indem mehr Einwohner (junge Familien) hier ihren Lebensmittelpunkt finden werden.
Ihre Anregungen für eine Stellungnahme richten Sie bitte bis 20.02.2012 an uns.

LOS / Beeskow
BP Nr. H 7 „Textbebauungsplan Einzelhandel“

Geregelt wird die Zulässigkeit von Ansiedlungen des Einzelhandel im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
Stellungnahme der IHK bis 29.02.2012

BAR / Werneuchen
VBP "Solarpark Flugplatz Werneuchen-West"

Ergänzungsfläche zur bereits bestehenden Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ungenutzten Bereich Flugplatz Werneuchen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 3,79 ha.
Stellungnahme der IHK bis27.02.2012


Sonstige Verfahren:

LOS
Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Erkner – Neu Zittau

Betroffen können Unternehmer sein, die mit wassergefährdenden Stoffen ( z. B. auch Heizöl) umgehen. Dazu zählen u. a. Abfalllager, Heizwerke, Biogasanlagen und Baustofflager. (Übersichtskarte und Verordnung) 
Ihre Hinweise und Anregungen nehmen wir gern entgegen bis 31.01.2012


BAR
Planfeststellung Bundesstraße 167 OU Finowfurt/Eberswalde

Ausgehend vom Kreuzungspunkt mit der L 220 wird die Trasse an die Havel-Oder-Wasserstraße (HOW) herangeführt und verläuft bis zur Kanalquerung mit einem geringen Abstand paralell zur HOW. Zur Querung der Wasserstraße schwenkt die Trasse in Richtung Süden und liegt bis zum Bauende südlich des vorgenannten Gewässers, dann weiter in nördlicher Richtung an Finowfurt vorbei nahezu paralell der vorhandenen Bahnlinie der Nordbahn GmbH.
Ihre Hinweise und Anregungen nehmen wir gern entgegen bis 31.01.2011

UM
Plangenehmigungsverfahren 380 kV-Freileitung Vierraden – Krajnik, Umbau und Leitungsführung

Zwischen Vierraden und Krajnik besteht eine 220-kV-Leitung, die bereits überwiegend für den 380-kVBetrieb ausgerüstet und genehmigt ist (Standortgenehmigung des Rates des Kreises Angermündes / Kreisplankommission aus dem Jahr 1977 gem. Verordnung über die Standortverteilung der Investitionen vom 30.08.1972). Lediglich auf einer Länge von ca. 2,8 km ist der Leitungsabschnitt unmittelbar nördlich des UW Vierraden anstelle der 220-kV-Leitung auf der vorhandenen Trasse neu zu errichten. Hierzu sowie für die temporäre Errichtung und den Betrieb der erforderlichen Leitungsprovisorien wird mit den vorliegenden Unterlagen (Übersichtskarte) die Plangenehmigung beantragt.
Stellungnahme TÖB bis 06.02.2012
Einwendungen sind an die betreffende Gemeinde direkt und entsprechend der von ihr festgesetzten Frist zu erheben.

LOS
Anhörung zur Planfeststellung für das Bauvorhaben Landesstraße 35 Ortsdurchfahrt Petersdorf

Das Bauvorhaben umfasst den Ausbau der Landesstraße 35 im Abschnitt 040 von km 0,277 bis 2,058 und von Bau-km 0+000 bis 1+781.
Die L35 stellt in dem betrachteten Streckenabschnitt die gesamte Ortsdurchfahrt von Petersdorf dar. Die L35, Ortsdurchfahrt Petersdorf liegt ca. 2 km südlich von der Abfahrt Fürstenwalde - West an der BAB 11 entfernt und ist damit direkt an das überregionale Netz angebunden. Östlich der L35 liegt der Petersdorfer See. ca. 1,5 km südlich von Petersdorf liegt die Gemeinde Bad Saarow.
Alle Unterlagen finden Sie unter: http://www.o-sp.de/lbvbrandenburg/nutzungshinweis.php?pid=18005
Stellungnahme TÖB bis 29.02.2012
Einwendungen sind an die betreffende Gemeinde direkt und entsprechend der von ihr festgesetzten Frist zu erheben.

UM
Planfeststellungsverfahren 380 kV-Einschleifung Umspannwerk Vierraden

Die 380-kV-Einschleifung des UW Vierraden ist nicht Gegenstand des PFV für die 380-kV-Leitung Bertikow – Neuenhagen, sondern wurde in einem zweiten Schritt planerisch vorbereitet. Für diese ca. 5,5 km lange Leitungstrasse vom UW Vierraden bis zum Anschluss an die 380-kV-Freileitung Bertikow – Neuenhagen wird nun mit den vorliegenden Unterlagen die Planfeststellung (Übersichtskarte) beantragt.
Stellungnahme TÖB bis 12.03.2012
Einwendungen sind an die betreffende Gemeinde direkt und entsprechend der von ihr festgesetzten Frist zu erheben.



Informationen zu aktuellen Planungen in angrenzenden Regionen finden Sie u.a. auf den Internet-Seiten der IHKs über die beigefügten Links:
IHK Berlin, IHK Cottbus und IHK Potsdam 

verwendete Abkürzungen: Flächennutzungsplan (FNP), Bebauungsplan (BP), vorhabenbezogener Bebauungsplan (v.BP), Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), Bodenordnungsverfahren (BOV), Raumordnungsverfahren (ROV),

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Veröffentlicht: Februar 2012
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