Arbeitsentwurf Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgelegt
Das BMU hat einen Arbeitsentwurf zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vorgelegt. Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dient in erster Linie der Umsetzung der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie , die bis zum 12. Dezember 2010 erfolgt sein muss. Generelle Linie des Gesetzesentwurfs ist es, die bewährten Strukturen und Elemente des bestehenden KrW-/AbfG zu erhalten und die neuen Vorgaben der AbfRRL möglichst 1:1 zu übernehmen. Mit der Veröffentlichung des Arbeitsentwurfs sollen die interessierten Kreise die Gelegenheit erhalten, sich an der weiteren Diskussion zu beteiligen und Stellung zu nehmen.
Die IHK Ostbrandenburg bittet ihre Mitgliedsunternehmen, sich an dieser Diskussion zu beteiligen und ihre Hinweise der IHK zu übermitteln.






