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Pandemie und Notfallplanung in KMU


Ziel der unternehmerischen Notfallplanung ist der Schutz der Mitarbeiter. Es sollen Ansteckungen verhindert werden, die Geschäftsprozesse müssen weiter laufen und die Verluste und Ausfälle sollen gering gehalten werden.

Obwohl sich die Auswirkungen der Geflügelgrippe und der neuen Influenza (Schweinegrippe) noch in Grenzen halten, sollten alle Unternehmen sich auf eine mögliche Pandemie vorbereiten. In diesem konkreten Szenario werden eine schwer abschätzbare Zahl von Mitarbeitern für einen längeren Zeitraum ausfallen.

Jeder Unternehmer sollte die für sein Unternehmen geeigneten Maßnahmen treffen. Die folgenden Hinweise können dabei nur unterstützend wirken.

Grundsätzlich sollten sich Unternehmer zu folgenden Fragen Gedanken machen:

  • Wie wird der Fortgang der unternehmerischen Prozesse (Produktion, Beratungen, Dienstleistungen...) gesichert?
  • Welche Schlüsselpositionen im Unternehmen müssen unbedingt besetzt bleiben?
  • Welche Tätigkeiten müssen weiterlaufen?
  • Wie kann das Personal effektiv geschützt werden (organisatorische Maßnahmen, Handschuhe...)?
  • Wie wird auf Versorgungsengpässe reagiert?
  • Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern?

 

In einem weiteren Schritt sollten die Unternehmer sich überlegen, welche Auswirkungen eine Pandemie auf das Unternehmen und die internen Betriebsabläufe hat. Was sind dabei

  • unentbehrliche Geschäftsprozesse,
  • Verpflichtungen aufgrund gesetzlicher Regelungen und
  • vertragliche Verpflichtungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

 

Dabei ist zu überlegen:

  • Welche innerbetrieblichen Abläufe müssen ständig überwacht bzw. können nicht unterbrochen werden?
  • Welche Lieferanten und Versorger (z.B. Strom, Wasser, Gas usw.) sind für das Unternehmen unentbehrlich?
  • Welche extern erbrachten Dienstleistungen (beispielsweise Wartungen) sind unentbehrlich?
  • Wo muss Vorsorge getroffen werden (Treibstoffe, medizinische Versorgung usw.)?

 

Nicht zu unterschätzen sind auch Überlegungen mit Blick auf die eigene Person und die weiteren Leitungspositionen, deren Ausfall zu kompensieren ist.

Zur Klärung dieser und anderer Fragen sind im Unternehmen Ziele festzusetzen und bestimmte Maßnahmen umzusetzen:

  • Verantwortliche festlegen, die im Zweifel auch gesondert geschult werden,
  • Krisenmanagement entwickeln,
  • Regeln für Information und Kommunikation im Pandemiefall festlegen,
  • allgemeine Verhaltensregeln festlegen
         o bei Erkrankung von Mitarbeitern oder Angehörigen,
         o persönliche Hygiene,
  • weitere Vorsorgemaßnahmen,
  • geeignete Information aller Mitarbeiter.

 

Ebenfalls sind organisatorische Maßnahmen zu treffen:

  • Festlegung von Schlüsselpersonal und Sicherstellung der Verfügbarkeit z.B. über Vertreterregelungen,
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr,
  • Inanspruchnahme der saisonalen Grippeschutzimpfung durch die Mitarbeiter

 

Weitere Hinweise finden Sie unter:

  • Robert Koch Institut
  • Handbuch - Betriebliche Pandemieplanung  

 

Hier können Checklisten und Fachinformationen abgerufen werden.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Knuth Thiel
Dr. Knuth Thiel
Rechts- und Steuerpolitik
Tel.: 0335 5621-1304
Fax: 0335 5621-1390
thiel@ihk-ostbrandenburg.de
Raum: 1. A 27
Veröffentlicht: Mai 2010
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