IHK Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12 b 15236 Frankfurt (Oder) Tel. 0335 5621-0
Suche
Erweiterte Suche
> Startseite / Enterprise Europe Network / Öffentliches Auftragswesen

UNSERE GESCHÄFTSFELDER

Standortpolitik
Starthilfe & Unternehmensförderung
Aus- und Weiterbildung
Innovation und Umwelt
International
Recht und Fair Play
Nachbar Polen
Enterprise Europe Network
News
Brandenburg und Europa
Öffentliches Auftragswesen
Ziel 3 "Europäische Territoriale Zusammenarbeit"
weiteres zu den Förderprogrammen der Europäischen Kommission
CE Kennzeichnung von Produkten
Ausschreibungen und Kooperationen

UNSER SERVICEANGEBOT

Download
Datenbanken
Newsletter
Shop

Erleichterungen beim Vergaberecht bei Unterschwellenwertaufträgen


Im Bereich der Unterschwellenvergaben der Bundesverwaltung stehen die Zeichen auf Lockerung. Für Vergaben im Hochbau, Straßenbau und Wasserstraßenbau des Bundes gilt ab sofort bis zum 31.12.2010:

  • Die Wertgrenze, unterhalb derer ein Bauprojekt im Wege der beschränkten Ausschreibung ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes vergeben werden kann, wurde auf 1.000.000 Euro (netto) erhöht.
  • Freihändig vergeben werden können Bauaufträge künftig bis zu einer Höhe von 100.000 Euro (netto). Dabei sind präqualifizierte Unternehmen bevorzugt zu behandeln.
  • Ab 1. März 2009 müssen beschränkte Ausschreibungen ab 150.000 Euro (netto) und freihändige Vergaben ab 50.000 Euro (netto) auf dem Internetportal des Bundes www.bund.de und falls vorhanden, im Beschafferprofil des Auftraggebers nach erfolgter
    Zuschlagserteilung veröffentlicht werden.

 

Auch für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundes gelten ab sofort bis zum 31.12.2010 vereinfachte Vorschriften:

  • Die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen wurden auf 100.000 Euro (netto) erhöht.
  • Bis zum 31. Dezember 2010 genügen Eigenerklärungen als Eignungsnachweise.
  • Für Aufträge ab 25.000 Euro (netto) gilt eine so genannte ex-post-Transparenz: Die vergebenen Aufträge sind nach der Zuschlagserteilung einen Monat lang auf www.bund.de  bekannt zu machen.

 

Für Brandenburg wurden ähnliche Regelungen durch einen entsprechenden Runderlass (Veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 7 vom 25.02.2009) für die LHO und durch anfügen des Anhangs 14 an den Runderlass Nr. 7 des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 28. Juli 2008 für die GHO.

siehe auch: Vergabemarktplatz Brandenburg

weitere Themen

Vergabe- und KartellrechtVergabe- und Kartellrecht
Eckpunkte für ein Brandenburger VergabegesetzEckpunkte für ein Brandenburger Vergabegesetz
Präqualifizierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich PQ-VOL bundesweit onlinePräqualifizierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich PQ-VOL bundesweit online
Vergaberecht - Vorschriften (BMWi)Vergaberecht - Vorschriften (BMWi)
Wirtschaftskammern stellen Gutachten zu öffentlichen Ausschreibungen von Kommunen vorWirtschaftskammern stellen Gutachten zu öffentlichen Ausschreibungen von Kommunen vor
Öffentliches AuftragswesenÖffentliches Auftragswesen

Ihr Ansprechpartner:

Guido Noack
Guido Noack
Referent
Tel.: 0335 5621-1441
Fax: 0335 5621-1490
noack@ihk-ostbrandenburg.de
Raum: 2. B 06
Veröffentlicht: Mai 2010
DruckversionArtikel drucken
DIE IHKLink Pfeil
IHK-Geschäftsstellen
Partner der IHK
Servicezentrum
Mitarbeiter
PRESSELink Pfeil
Pressemeldungen
IHK-Positionen
FORUM online
MITGLIEDERBEREICHLink Pfeil
Mitgliedschaft
Ehrenamt
Mitgliederkommunikation
KONTAKTLink Pfeil
IMPRESSUMLink Pfeil
polski english
DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer AHK - Die deutschen Auslandshandelskammern