Steuerhebesätze
Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen ein bestimmter Tatbestand, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, zutrifft. (Bernhardt, H.. Schünemann, H., Schwingeler, R. Kommunales Finanz- und Abgabenrecht NW 1993, S. 31; vgl. auch Creifelds, C., a.a.O. S. 1185)
Gewerbesteuer (Hebesätze)
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und knüpft am Gewerbeertrag des Unternehmens an. Entsprechend dem Hebesatz errechnet sich die zu zahlende Gewerbesteuer. Sie ist die wichtigste Steuerquelle der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Aufgaben.
Grundsteuer (Hebesätze)
Durch die einheitswertabhängige Bemessungsgrundlage unterliegt die Grundsteuer, im Gegensatz zur Gewerbesteuer keinen konjunkturellen Schwankungen.
Grundsteuer A: Hebesätze für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz
Grundsteuer B: Hebesätze für gewerbliche und Wohngrundstücke
Hier finden Sie eine Aufstellung der aktuellen Hebesätze der Städte und Gemeinden im Bereich der IHK Ostbrandenburg.
Die Höhe der Hebesätze setzen die Kommunen in ihren Haushaltssatzungen fest.
Eine Karte (Link) zeigt ihnen den Vergleich der Gewerbesteuerhebesätze in den einzelnen Kommunen des Kammerbezirkes zu Berlin.







