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Puschkinstraße 12 b 15236 Frankfurt (Oder) 0335 5621-0 |
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SteuerhebesätzeSteuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen ein bestimmter Tatbestand, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, zutrifft. (Bernhardt, H.. Schünemann, H., Schwingeler, R. Kommunales Finanz- und Abgabenrecht NW 1993, S. 31; vgl. auch Creifelds, C., a.a.O. S. 1185) Gewerbesteuer (Hebesätze) Grundsteuer (Hebesätze) Grundsteuer B: Hebesätze für gewerbliche und Wohngrundstücke Hier finden Sie eine Aufstellung der aktuelle Hebesätze der Städte und Gemeinden im Bereich der IHK Ostbrandenburg. Die Höhe der Hebesätze setzen die Kommunen in ihren Haushaltssatzungen fest. Diese Karte (Link) zeigt ihnen den Vergleich der Gewerbesteuerhebesätze in den einzelnen Kommunen des Kammerbezirkes zu Berlin. Ihr Ansprechpartner:
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Veröffentlicht: Januar 2009
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