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Steuerhebesätze

Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen ein bestimmter Tatbestand, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, zutrifft. (Bernhardt, H.. Schünemann, H., Schwingeler, R. Kommunales Finanz- und Abgabenrecht NW 1993, S. 31; vgl. auch Creifelds, C., a.a.O. S. 1185)

Gewerbesteuer (Hebesätze)
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und knüpft am Gewerbeertrag des Unternehmens an. Entsprechend dem Hebesatz errechnet sich die zu zahlende Gewerbesteuer. Sie ist die wichtigste Steuerquelle der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Aufgaben.

Grundsteuer (Hebesätze)
Durch die einheitswertabhängige Bemessungsgrundlage unterliegt die Grundsteuer, im Gegensatz zur Gewerbesteuer keinen konjunkturellen Schwankungen.

Grundsteuer A: Hebesätze für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz

Grundsteuer B: Hebesätze für gewerbliche und Wohngrundstücke

Hier finden Sie eine Aufstellung der aktuelle Hebesätze  der Städte und Gemeinden im Bereich der IHK Ostbrandenburg. Die Höhe der Hebesätze setzen die Kommunen in ihren Haushaltssatzungen fest.

Diese Karte (Link) zeigt ihnen den Vergleich der Gewerbesteuerhebesätze in den einzelnen Kommunen  des Kammerbezirkes zu Berlin.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Knuth Thiel
Dr. Knuth Thiel
Rechts- und Steuerpolitik
Tel.:0335 5621-1304
Fax:0335 5621-1390
E-Mail:thiel@ihk-ostbrandenburg.de
Raum:1. A 27

Ihre Ansprechpartnerin:

Annekathrin Kuß
Annekathrin Kuß
Tel.:0335 5621-1306
Fax:0335 5621-1390
E-Mail:kuss@ihk-ostbrandenburg.de
Raum:1. A 28
Veröffentlicht: Januar 2009
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