Gewerbemietspiegel für Ostbrandenburg
Mit ihren Gewerbemietübersichten gibt die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg nun bereits seit vielen Jahren einen Überblick zu den Gewerbemieten im Kammerbezirk - den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder).
Hierdurch soll die Wirtschaft in Ostbrandenburg unterstützt sowie auf einen Ausgleich aller am Gewerbemietmarkt Beteiligten und auf die Wahrung von Anstand und Sitte im kaufmännischen Leben hingewirkt werden. Die Übersicht gibt Vermietern und Mietern von Gewerberäumen eine sinnvolle Hilfe bei der Ver- beziehungsweise Anmietung von Gewerberaum. Außerdem verschafft sie potenziellen Investoren eine Planungsgrundlage für die Neuansiedlung in Ostbrandenburg - sowohl auf der Vermieterseite als auch auf der Mieterseite.
Die veröffentlichten Mietspannen geben den jeweiligen Schwerpunkt des Marktes wieder. Die erhobenen Daten setzen sich aus Bestandsmieten und aktuellen Vertragsabschlüssen zusammen. Die Daten wurden durch Umfragen bei den Marktteilnehmern jeweils direkt erhoben und mit Unterstützung des IHK-Sachverständigenausschusses ausgewertet:
Gewerbemietspiegel 2010 (PDF-Datei)
Gewerbemietspiegel 2008 (PDF-Datei)
Gewerbemietspiegel 2005 (PDF-Datei)
Die Angaben sind nicht verbindlich, sondern sollen nur erste Anhaltspunkte und Vergleichsmöglichkeiten bieten. Ein gewerblicher Mietvertrag unterliegt nicht den Schutzregelungen für Wohnraum und ist daher stets frei verhandelbar.
Mieter sollten daher insbesondere prüfen, ob die Mietpreise angemessen sind - stellt doch der Aufwand aus dem Mietverhältnis eine nicht zu unterschätzende monatliche Ausgabe dar. Der abgeschlossene Gewerbemietvertrag mit den darin vereinbarten Konditionen wirkt sich unmittelbar auf die Rentabilität des Unternehmens aus. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist er daher von existenzieller Bedeutung.
Neben den spezifischen Merkmalen eines Objektes entscheiden vielfältige Kriterien über die Bewertung einer Gewerbeimmobilie. Mietpreise verändern sich in ihrer Höhe ständig. Für Geschäftsräume in Toplagen, zum Beispiel Einkaufszentren, wird man hingegen regelmäßig höhere Preise zu entrichten haben. Vertragliche Regelungen sollten künftige Veränderungen von vornherein beachten, weil eine nachträgliche Korrektur in den meisten Fällen immer wieder zu Schwierigkeiten führt.







